Förderung von Schnelladeinfrastruktur

Bund fördert nicht-öffentliche Schnel­l­lade­in­fra­struk­tur für gewerbliche Unternehmen.

Seit Anfang let­zter Woche läuft das Förder­pro­gramm des Bun­desmin­is­teri­ums für Dig­i­tales und Verkehr (BMDV), bei dem Gewer­be­treibende gewerblich genutzte Schnel­l­ladepunk­te mit ein­er Leis­tung von min­destens 50 kW sowie den dafür benötigten Net­zan­schluss gefördert bekommen.

Mit dem Pro­gramm sollen vor allem Handw­erks- und Gewer­be­be­triebe sowie Flot­te­nan­wen­der (z. B. Trans­port- und Logis­tikun­ternehmen, Paket­di­en­ste, Pflege­di­en­ste) ange­sprochen wer­den. Erst­mals sind auch Ladepunk­te für Lkw förder­fähig. Die Förderquote für kleine und mit­tel­ständis­che Unternehmen (KMU) beträgt 40 %, für Großun­ternehmen (GU) 20 %. Die Höhe der Zuwen­dung richtet sich nach der Nennladeleis­tung am Ladepunkt in kW. Den Aufruf zur Antrag­sein­re­ichung mit allen Infor­ma­tio­nen find­en Sie HIER.

Anträge kön­nen über den Pro­jek­t­träger Jülich unter https://lis.ptj.de/antragseinreichung ein­gere­icht werden.

Foto: A. Krebs, Pixabay 

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