Mit dem neuen Klimaschutzgesetz in NRW passen wir uns an die neu gesteckten Ziele zur Treibhausgasneutralität des Bundes bis 2045 an. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2045 um mindestens 88% im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.
Klimaschutzmaßnahmen sollen in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaft umgesetzt und mithilfe von Klimaschutzaudits die Fortschritte Richtung Klimaneutralität in den jeweiligen Bereichen geprüft und weiterentwickelt werden. Weiterhin wird als ein Klimabeirat die Entscheider der Klimaschutzpolitik beratend unterstützen.
Das Klimaanpassungsgesetz NRW dient als rechtliche Grundlage zur Festlegung von Klimaanpassungszielen, die dann in eine Klimaanpassungsstrategie bilden werden. Das Schaffen und Schützen einer “Grünen Infrastruktur” ist im Gesetz eine Priorität. Kommunen werden aufgefordert, kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen.
Gerade nach den Hochwasserereignissen Mitte Juli dieses Jahres liegt ein weitere Schwerpunkt auf dem Thema Gewässer- und Hochwasserschutz sowie Renaturierung von Gewässern.
Was bedeutet das für die Gemeinde Hüllhorst? Zunächst sind wir mit integrierten Klimaschutzkonzept und dem kommunalen Klimaschutzmanagement schon gut aufgestellt, um einen großen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. Mit dem Projekt Evolving Regions, an dem der gesamte Mühlenkreis teilnimmt, wird in den nächsten 12 Monaten ein Fahrplan mit Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Kreis entwickelt.
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