Klimaschutzgesetz NRW und Klimaanpassungsgesetz NRW am 16.07.2021 in Kraft getreten

Mit dem neuen Kli­maschutzge­setz in NRW passen wir uns an die neu gesteck­ten Ziele zur Treib­haus­gas­neu­tral­ität des Bun­des bis 2045 an. Auf dem Weg dahin sollen die Emis­sio­nen bis 2030 um min­destens 65% und bis zum Jahr 2045 um min­destens 88% im Ver­gle­ich zu 1990 gesenkt werden.

Kli­maschutz­maß­nah­men sollen in den Bere­ichen Energiewirtschaft, Indus­trie, Verkehr, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaft umge­set­zt und mith­il­fe von Kli­maschutza­u­dits die Fortschritte Rich­tung Kli­ma­neu­tral­ität in den jew­eili­gen Bere­ichen geprüft und weit­er­en­twick­elt wer­den. Weit­er­hin wird als ein Klimabeirat die Entschei­der der Kli­maschutzpoli­tik bera­tend unterstützen.

Das Kli­maan­pas­sungs­ge­setz NRW dient als rechtliche Grund­lage zur Fes­tle­gung von Kli­maan­pas­sungszie­len, die dann in eine Kli­maan­pas­sungsstrate­gie bilden wer­den. Das Schaf­fen und Schützen ein­er “Grü­nen Infra­struk­tur” ist im Gesetz eine Pri­or­ität. Kom­munen wer­den aufge­fordert, kom­mu­nale Kli­maan­pas­sungskonzepte aufzustellen.

Ger­ade nach den Hochwasser­ereignis­sen Mitte Juli dieses Jahres liegt ein weit­ere Schw­er­punkt auf dem The­ma Gewäss­er- und Hochwasser­schutz sowie Rena­turierung von Gewässern.

Was bedeutet das für die Gemeinde Hüll­horst? Zunächst sind wir mit inte­gri­erten Kli­maschutzkonzept und dem kom­mu­nalen Kli­maschutz­man­age­ment schon gut aufgestellt, um einen großen Beitrag zur Kli­ma­neu­tral­ität bis 2045 zu leis­ten. Mit dem Pro­jekt Evolv­ing Regions, an dem der gesamte Müh­lenkreis teil­nimmt, wird in den näch­sten 12 Monat­en ein Fahrplan mit Strate­gien und Maß­nah­men zur Anpas­sung an den Kli­mawan­del im Kreis entwickelt.

Image by Hans Braxmeier from Pix­abay

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